Koalition geht in die Sommerpause und vergisst die Kinder! (PM VAMV Bundesverband)

Berlin, 03.07.2024. Bündnis aus 20 Verbänden und 13 Wissenschaftler*innen ist erschüttert, dass die Bundesregierung sich zu keiner echten Kindergrundsicherung für arme Kinder durchringen kann.  

Seit Monaten hängt der Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung im Bundestag fest. Dabei wurde die ursprüngliche Reformidee in der Koalition sowieso schon gemeinsam auf eine Schmalspurversion heruntergeköchelt. An ausreichenden Leistungshöhen für Kinder fehlt es im aktuellen Gesetzentwurf hingegen weiterhin gänzlich. Die Neuberechnung des sogenannten „kindlichen Existenzminimums“ geht man weiterhin nicht an.

Verena Bentele, Präsidentin des VdK und Sprecherin des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG mahnt: „Während in der Politik die Sommerpause eingeläutet wird und die Mitglieder der Regierung und des Parlaments in den Urlaub gehen, fällt der Urlaub für arme Kinder dieses Jahr mal wieder ins Wasser. Armen Familien fehlt es an Geld für Urlaubsreisen, für Besuche im Freibad oder für eine Kugel Eis. Wir setzen uns dafür ein, dass jedes Kind gut aufwachsen und an der Gemeinschaft teilhaben kann. Die Regierung muss jetzt handeln und endlich eine gute Kindergrundsicherung verabschieden.“

Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) unterstreicht: „Die Bundesregierung wollte mit der Kindergrundsicherung die Situation für Kinder von Alleinerziehenden verbessern, die das höchste Armutsrisiko haben. Die Politik übersieht jedoch, dass Trennungskinder ein höheres Existenzminimum haben. Es fallen zusätzliche Ausgaben durch doppelte Anschaffungen an, je mehr ein Kind beim anderen Elternteil ist. Währenddessen sparen Alleinerziehende nicht unbedingt, denn der Internetanschluss für die Schulaufgaben und andere laufende Kosten müssen weiterbezahlt werden. Anstatt wie vorgesehen die Kindergrundsicherung für Umgangstage zu kürzen, muss der volle Zusatzbetrag an Alleinerziehende ausgezahlt werden. Bei Umgangsberechtigten muss Anspruch auf einen Umgangsmehrbedarf bestehen.“

„Zwar soll Kindeseinkommen wie Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss beim Zusatzbetrag der Kindergrundsicherung nur zu 45 Prozent angerechnet werden. Das wäre eine Verbesserung zum Bürgergeld. Damit diese aber nicht wieder durch die Hintertür verpufft, muss der Bundestag am Gesetzentwurf weiter nachbessern: Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss darf nicht bereits ab dem Schulalter an ein Mindesteinkommen des alleinerziehenden Elternteils gekoppelt werden und Unterhalt oberhalb des Mindestunterhalts nicht doch zu einem höheren Prozentsatz auf die Kindergrundsicherung angerechnet werden“, so Jaspers weiter. 

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG macht sich seit 2009 mit inzwischen 20 Mitgliedsverbänden und 13 wissenschaftlichen Unterstützer*innen für eine echte Kindergrundsicherung stark. Weitere Infos zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG und das eigene Kindergrundsicherungskonzept finden Sie hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de