Neue Studie: Häusliche Gewalt in familiengerichtlichen Verfahren aus dem toten Winkel holen!

Berlin, 19.11.2024. Die neue Studie „Macht und Kontrolle in familienrechtlichen Verfahren in Deutschland – Eine Analyse medialer Falldokumentationen“ weist auf Schieflagen hin, die Kinder und Mütter im Kontext von häuslicher Gewalt gefährden können. Dr. Wolfgang Hammer hat in seiner neuen Studie auf der Grundlage von in Medien dokumentierten Fälle Faktoren herausgearbeitet, die in familiengerichtlichen Verfahren Entscheidungen begünstigen, welche ein in der Trennungsfamilie bestehendes System häuslicher Gewalt stützen, statt zu durchbrechen.

„Es gibt Anlass zur Sorge – die analysierten Fälle aus den Medien scheinen nur die Spitze des Eisbergs zu sein“, betont Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V., (VAMV). Zu den herausgearbeiteten Faktoren gehören u.a. die Anwendung pseudowissenschaftlicher Entfremdungstheorien und die ihnen zugrundeliegenden misogynen Überzeugungen: Müttern werde unterstellt, dass sie Umgang verhindern, um ihre „alleinige Verfügungsgewalt“ über das Kind zu sichern. Der Wille des Kindes werde grundsätzlich als durch die Mutter manipuliert bewertet, wenn das Kind Umgangskontakten mit dem Vater ablehnend gegenübersteht. Selbst bei häuslicher Gewalt bleiben so voraussichtliche Gefährdungen durch Umgangskontakte im toten Winkel. Äußert die Mutter ihre Bedenken, müsse sie sogar damit rechnen, dass ihr das Sorgerecht entzogen und das Kind zum Vater umplatziert oder in einem Heim untergebracht wird. Unzureichende Kenntnisse und Kompetenzen von Familienrichter*innen, Verfahrensbeiständen, Sachverständigen und Jugendamtsmitarbeiter*innen zu den Mechanismen häuslicher Gewalt führen zu Lücken und Unsicherheiten im familiengerichtlichen System. Hier hinein wirken dann von Lobbyorganisationen verbreitete pseudowissenschaftliche Konstrukte wie Entfremdungstheorien. Dass so in Deutschland der Gewaltschutz ausgehebelt wird, hat auch GREVIO, das Expertengremium zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, kritisiert.

Jaspers fordert: „Für familiengerichtliche Verfahren, die die Schutzbelange von Kindern und Eltern angemessen berücksichtigen, braucht es verpflichtende und wissenschaftlich fundierte Fortbildungen aller am Verfahren beteiligten Professionen. Diese müssen in die Lage versetzt werden, Entscheidungen zu treffen, die weder Kinder noch Mütter gefährden. Hier steht Deutschland in der Pflicht, um die Istanbul-Konvention und die neue EU-Richtlinie zum Schutz von Frauen vor Gewalt vollständig umzusetzen. Die geplatzte Reform des familiengerichtlichen Verfahrens wäre ein wichtiger erster Schritt, der in der neuen Legislatur unbedingt kommen muss.“